Nenne zwei Beispiele für BFH-Rechtsprechung.

Antwort

Zwei Beispiele für Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind: 1. **BFH-Urteil vom 10. April 2019, Az. XI R 11/17**: In diesem Urteil entschied der BFH, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige mehrere Tätigkeiten ausübt und das Arbeitszimmer nur für eine dieser Tätigkeiten den Mittelpunkt bildet. 2. **BFH-Urteil vom 27. Februar 2019, Az. VI R 9/17**: Hier entschied der BFH, dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, nicht als Werbungskosten abziehbar sind. Diese Aufwendungen können nur als Sonderausgaben bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt werden. Weitere Informationen und Urteile können auf der offiziellen Website des Bundesfinanzhofs eingesehen werden: [BFH](https://www.bundesfinanzhof.de).

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