Beispiele für ausschließliche und geteilte Zuständigkeit der EU.

Antwort

Die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union umfasst Bereiche, in denen nur die EU Gesetze erlassen kann. Zwei Beispiele dafür sind: 1. **Zollunion**: Die EU hat die alleinige Zuständigkeit, Zolltarife und Handelsabkommen mit Drittländern zu regeln. 2. **Wettbewerbsrecht**: Die EU ist verantwortlich für die Festlegung und Durchsetzung von Wettbewerbsregeln, um einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu gewährleisten. Die geteilte Zuständigkeit bedeutet, dass sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen Gesetze erlassen können. Zwei Beispiele hierfür sind: 1. **Umweltpolitik**: Sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten können Regelungen zum Umweltschutz erlassen. 2. **Sozialpolitik**: In Bereichen wie Arbeitsrecht und soziale Sicherheit können sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten tätig werden.

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