Vorsätzlicher Diebstahl liegt vor, wenn eine Person bewusst und absichtlich eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Ein Beispiel dafür wäre: Eine Person betritt ein Geschäft mit der Absicht, ein teures Parfüm zu stehlen. Sie nimmt das Parfüm aus dem Regal, versteckt es in ihrer Tasche und verlässt das Geschäft, ohne zu bezahlen. Hierbei handelt es sich um vorsätzlichen Diebstahl, da die Person bewusst und absichtlich gehandelt hat, um das Parfüm zu stehlen.