Ja – aber nicht pauschal. Unternehmen dürfen diese Daten nur abfragen und speichern, wenn sie dafür einen konkreten, rechtmäßigen Zweck haben und nur die Daten erheben, die...
Wo ist der beihilferechtliche Unternehmensbegriff geregelt?
Antwort vomDer beihilferechtliche Unternehmensbegriff ist im europäischen Beihilferecht geregelt. Eine zentrale Definition findet sich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Nach der EuGH-Rechtsprechung umfasst der Unternehmensbegriff jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten. Weitere Details und spezifische Regelungen können in den Leitlinien und Mitteilungen der Europäischen Kommission zum Beihilferecht gefunden werden. Ein Beispiel ist die Mitteilung der Kommission über den Begriff der staatlichen Beihilfe gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (TFEU). Für mehr Informationen siehe: [Europäische Kommission - Beihilfen](https://ec.europa.eu/competition/state_aid/overview/index_en.html).
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