Ja, aber nicht als normale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung: Ehemalige Soldaten bekommen in der Regel keine klassische Beihilfe zu GKV-Beiträgen, sondern nur in bestimmten Sonderf&au...
Erhalten Berufssoldaten im Ruhestand mit gesetzlicher Krankenversicherung Beihilfe?
Antwort vom**Ja – Berufssoldaten im Ruhestand sind grundsätzlich beihilfeberechtigt, auch wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Entscheidend ist aber: Die Beihilfe ersetzt die GKV nicht, sondern kommt nur für Aufwendungen in Betracht, die nach den Beihilfevorschriften überhaupt beihilfefähig und nicht bereits von der Krankenkasse gedeckt sind.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__31.html)) ## Warum das so ist Für Versorgungsempfänger der Bundeswehr verweist § 31 Abs. 2 Soldatengesetz ausdrücklich auf die Bundesbeihilfeverordnung. Dazu gehören auch Berufssoldaten im Ruhestand mit Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Die Beihilfeberechtigung hängt also nicht daran, ob jemand privat oder gesetzlich krankenversichert ist, sondern am Status als Versorgungsempfänger. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__31.html)) ## Der praktische Haken bei gesetzlich Versicherten Wer als Ruhestands-Berufssoldat in der GKV ist, bekommt **nicht einfach pauschal zusätzlich Geld**. In der Praxis ist die Beihilfe bei gesetzlich Versicherten oft deutlich eingeschränkt, weil die gesetzliche Krankenkasse viele Leistungen bereits als Sachleistung erbringt. Beihilfe kommt dann typischerweise nur für beihilfefähige Restkosten oder für Bereiche in Betracht, in denen die GKV nicht oder nicht vollständig leistet. Maßgeblich sind die Ausschluss- und Ergänzungsregeln der Bundesbeihilfeverordnung. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/BBhV.pdf)) ## Wichtiger Unterschied Der häufige Denkfehler ist: **„GKV versichert = keine Beihilfe.“** Das ist so pauschal falsch. Richtig ist: **Beihilfeanspruch kann bestehen, aber der tatsächliche Nutzen ist bei GKV-Mitgliedschaft oft kleiner als bei privat abgesicherten Beihilfeberechtigten**, weil die GKV bereits den Hauptteil der Krankenversorgung übernimmt. Genau deshalb lohnt sich immer der Blick auf den konkreten Leistungsfall, nicht nur auf den Versicherungsstatus. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__31.html)) ## Klare Konsequenz Wenn ein Berufssoldat im Ruhestand gesetzlich krankenversichert ist, lautet die richtige Antwort also: **Ja, Beihilfe ist grundsätzlich möglich – aber nur ergänzend und nicht doppelt neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.** Rechtsgrundlage sind § 31 Soldatengesetz und die Bundesbeihilfeverordnung. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__31.html))
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