Ein Rentner hat in Deutschland nicht „Sonderrechte“, sondern vor allem konkrete Ansprüche auf Rente, Krankenversicherung, soziale Absicherung und Schutz vor Benachteiligung im Alter....
Bekomme ich als Rentner Beihilfe, wenn ich 30 Jahre bei der Stadt München war?
Antwort vom**Ja – aber nur, wenn du als Beamter der Stadt München in den Ruhestand gegangen bist. Dann besteht in Bayern grundsätzlich weiter Anspruch auf Beihilfe auch als Versorgungsempfänger. Warst du dagegen 30 Jahre als normaler Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt, bekommst du keine beamtenrechtliche Beihilfe.** ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/infos/beihilfe-faq.html?lang=en)) ## Entscheidend ist dein Status Die Dauer „30 Jahre bei der Stadt München“ reicht allein nicht aus. Entscheidend ist nicht die Beschäftigungszeit, sondern ob du **Beamter im Ruhestand** oder **Tarifbeschäftigter/Rentner** bist. Die Stadt München schreibt ausdrücklich, dass ihre Beihilfe-Infos für **städtische Beamt*innen** gelten; außerdem soll beim Beihilfeantrag ein Ruhestand angegeben werden. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/infos/beihilfe-faq.html?lang=en)) Wenn du Beamter warst, läuft die Beihilfe im Ruhestand grundsätzlich weiter. In Bayern ist Beihilfe ausdrücklich auch für **Versorgungsempfänger** vorgesehen. Der Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung entsteht mit Beginn des Ruhestands. ([idee.bayern.de](https://www.idee.bayern.de/oeffentlicher_dienst/informationen/beihilfe.aspx)) ## Was das praktisch bedeutet **Beamter im Ruhestand:** Du kannst weiter Beihilfe zu Krankheits-, Pflege- und in bestimmten Fällen weiteren beihilfefähigen Aufwendungen bekommen. Das ist keine Vollversicherung, sondern nur ein Teil der Kosten; den Rest deckt normalerweise eine private Restkostenversicherung ab. Die Stadt München weist auch darauf hin, dass beim Ruhestand der Nachweis der privaten Krankenversicherung relevant ist. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/infos/beihilfe-faq.html?lang=en)) **Angestellter Rentner:** Dann gibt es diese Beihilfe in der Regel nicht. Du bist dann normalerweise über gesetzliche oder private Krankenversicherung abgesichert, aber nicht über die beamtenrechtliche Beihilfe der Stadt. Das ist der wichtigste Unterschied, den viele verwechseln: **öffentlicher Dienst ist nicht automatisch Beihilfe.** ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/infos/beihilfe-faq.html?lang=en)) ## Klare Einordnung Wenn du heute eine **Pension** bekommst, ist Beihilfe sehr wahrscheinlich das richtige Thema. Wenn du eine **gesetzliche Rente** bekommst, eher nicht. Die verlässlichste Stelle dafür ist die [Beihilfe-FAQ der Stadt München](https://stadt.muenchen.de/infos/beihilfe-faq.html) sowie die bayerische Grundinformation zur [Beihilfe für Versorgungsempfänger](https://www.idee.bayern.de/oeffentlicher_dienst/informationen/beihilfe.aspx).
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