Bedarf die Zwangsvollstreckung aus einem Schuldanerkenntnis der notariellen Beurkundung?

Antwort

Ja, nach deutschem Recht bedarf die sofortige Zwangsvollstreckung aus einem Schuldanerkenntnis der notariellen Beurkundung. Gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Schuldanerkenntnis, das als Grundlage für die Zwangsvollstreckung dienen soll, nur dann vollstreckbar, wenn es notariell beurkundet ist. Dies dient dem Schutz der Schuldner, da die notarielle Beurkundung eine besondere Form der Beweisführung und Rechtssicherheit bietet.

KI fragen

Verwandte Fragen

Was passiert, wenn ein Schuldner trotz Gerichtsurteil nicht zahlen kann?

Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]

Wie kann man einen privaten Schuldner pfänden?

Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]

Kann sich ein Chef im Strafverfahren darauf berufen, die Tatbestandsvoraussetzungen beim Vorenthalten von Sozialabgaben im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht erfüllt zu haben?

Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an... [mehr]