Ja, nach deutschem Recht bedarf die sofortige Zwangsvollstreckung aus einem Schuldanerkenntnis der notariellen Beurkundung. Gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist e... [mehr]
Ja, nach deutschem Recht bedarf die sofortige Zwangsvollstreckung aus einem Schuldanerkenntnis der notariellen Beurkundung. Gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist e... [mehr]
Ob dein Anspruch verwirkt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Verjährungsfrist. In Deutschland beträgt die regelmäßigejährungsfrist für A... [mehr]