In der Regelinsolvenz gibt es bestimmte Forderungen, die als privilegiert gelten und daher vorrangig vor anderen Forderungen bedient werden. Diese privilegierten Forderungen sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt und umfassen in der Regel: 1. **Masseverbindlichkeiten**: Diese entstehen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und sind Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften entstehen. 2. **Insolvenzforderungen**: Diese sind Forderungen, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben. 3. **Nachrangige Forderungen**: Diese werden erst nach Befriedigung der anderen Gläubiger bedient. Ein Baurechtsstreit könnte eine privilegierte Forderung darstellen, wenn er zu Masseverbindlichkeiten führt, also wenn die Verbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften verursacht werden. Andernfalls würde ein Baurechtsstreit in der Regel als Insolvenzforderung behandelt werden, wenn die Forderung bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestand. Für eine genaue Einordnung und rechtliche Beratung sollte ein Fachanwalt für Insolvenzrecht konsultiert werden.