„Keine Beantragung der Aussetzung der Vollziehung“ bedeutet, dass keine Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde. Im deutschen Verwaltungs- und Steuerrecht bedeutet „Aussetzung de... [mehr]
Wenn du bei einem Einspruch gegen einen Verwaltungsakt (zum Beispiel einen Steuerbescheid oder Bußgeldbescheid) „die vollumfängliche Aussetzung der Vollziehung“ beantragst, bedeutet das Folgendes: Du möchtest, dass die Behörde die Durchsetzung (Vollziehung) des Verwaltungsakts komplett aussetzt, solange über deinen Einspruch noch nicht entschieden wurde. Das heißt, du musst die geforderte Zahlung oder Maßnahme vorerst nicht leisten oder befolgen, bis über deinen Einspruch entschieden ist. **Beispiel:** Du bekommst einen Steuerbescheid und legst Einspruch ein, weil du ihn für falsch hältst. Gleichzeitig beantragst du die vollumfängliche Aussetzung der Vollziehung. Dann musst du die geforderte Steuer zunächst nicht zahlen, bis die Behörde über deinen Einspruch und den Antrag auf Aussetzung entschieden hat. **Wichtig:** Die Aussetzung der Vollziehung ist ein Antrag, dem die Behörde nicht automatisch stattgibt. Sie prüft, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen oder unbillige Härte vorliegt. Weitere Informationen findest du zum Beispiel auf den Seiten des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/Aussetzung-der-Vollziehung.html).
„Keine Beantragung der Aussetzung der Vollziehung“ bedeutet, dass keine Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde. Im deutschen Verwaltungs- und Steuerrecht bedeutet „Aussetzung de... [mehr]