Was bedeutet die Auskunftssperre bei der Bundeswehr?

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Eine Auskunftssperre bei der Bundeswehr bedeutet, dass bestimmte personenbezogene Daten von Soldaten oder zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Dies kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, wie zum Beispiel zum Schutz der Privatsphäre, aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz vor Bedrohungen. Die Auskunftssperre kann auf Antrag der betroffenen Person oder von Amts wegen verhängt werden. Sie betrifft in der Regel Informationen wie Adresse, Telefonnummer und andere persönliche Daten. Weitere Informationen dazu können in den entsprechenden Dienstvorschriften der Bundeswehr oder beim zuständigen Personalamt eingeholt werden.

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