Ja, es ist möglich, einen Aufenthaltstitel zu beantragen, auch wenn eine Abschiebungsandrohung besteht. In solchen Fällen kann der Antrag auf einen Aufenthaltstitel jedoch komplizierter sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Grund der Abschiebungsandrohung, dem Aufenthaltsstatus und den persönlichen Umständen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Optionen und Chancen zu klären.