Wer erhält nach der Scheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben?

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Wenn beide Elternteile nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten, bleibt grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also das Recht zu entscheiden, wo das Kind lebt – bei beiden Eltern gemeinsam. Das bedeutet, wichtige Entscheidungen über den Wohnort des Kindes müssen gemeinsam getroffen werden. Kommt es zu Streitigkeiten darüber, bei welchem Elternteil das Kind leben soll oder ob es umziehen darf, kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Das Gericht entscheidet dann im Sinne des Kindeswohls. Solange sich die Eltern einig sind oder keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, üben sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam aus.

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