Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
- **Allgemeiner Teil (BGB §§ 1-240)**: Grundlagen des Zivilrechts, Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen, Fristen und Verjährung. - **Schuldrecht (BGB §§ 241-853)**: Regelungen zu Schuldverhältnissen, Verträgen, Leistungsstörungen, Schadensersatz und Bereicherungsrecht. - **Sachenrecht (BGB §§ 854-1296)**: Regelungen zu Eigentum, Besitz, Rechte an Sachen, Grundbuch und Sicherungsrechte. - **Familienrecht (BGB §§ 1297-1921)**: Vorschriften zu Ehe, Lebenspartnerschaften, Verwandtschaft, Unterhalt und Sorgerecht. - **Erbrecht (BGB §§ 1922-2385)**: Regelungen zur Erbfolge, Testament, Erbvertrag und Pflichtteilsrecht.
Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...
Für Empfangstätigkeiten in Deutschland gibt es verschiedene Vorschriften und gesetzliche Regelungen, die je nach Branche, Unternehmen und Aufgabenbereich relevant sein können. Zu den wi...
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist...
In Deutschland ist die Verwendung von Bargeld durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel**: Euro-Banknoten un...
Die Machtbereichstheorie nach § 130 Abs. 1 BGB ist wichtig für das Verständnis, wann eine Willenserklärung (z. B. ein Angebot oder eine Kündigung) im Zivilrecht als „zug...