Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]
Ja, eine Privatperson darf einen Arztbericht an das Familiengericht übersenden, jedoch müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden. Insbesondere ist es wichtig, dass die Weitergabe der Informationen im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen steht und die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, sofern diese erforderlich ist. Zudem sollte der Bericht relevant für das Verfahren sein und die Interessen des Kindes sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Es kann ratsam sein, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.
Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]
Das Widerrufsrecht für Privatpersonen (Verbraucher) beträgt in Deutschland in der Regel 14 Tage. Diese Frist gilt insbesondere bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also Verträgen,... [mehr]