Zusammenfassung von Artikel 146 der deutschen Verfassung.

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Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt die Möglichkeit, das Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ersetzen. besagt, dass dasgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine neue Verfassung von einem frei gewählten deutschen Volk beschlossen wird. Dies bedeutet, dass das Grundgesetz nicht in Stein gemeißelt ist und eine demokratische Entscheidung über eine neue Verfassung möglich ist, wenn die Bürger dies wünschen.

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