Kann man vor der Rente ein Arbeitszeugnis vom Chef verlangen?

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**Ja. Du kannst auch vor dem Renteneintritt ein Arbeitszeugnis verlangen – entweder als Endzeugnis beim Ausscheiden oder schon vorher als Zwischenzeugnis, wenn es einen nachvollziehbaren Anlass gibt.** ## Was konkret gilt Ein **Endzeugnis** steht dir zu, wenn das Arbeitsverhältnis endet – also auch beim Eintritt in die Rente. Ein **Zwischenzeugnis** kannst du schon vorher verlangen, aber nicht völlig grundlos „einfach so“. Übliche Anlässe sind zum Beispiel: - Vorgesetztenwechsel - Betriebsübergang - Versetzung - längere Unterbrechung - bevorstehendes Ausscheiden, etwa wegen Renteneintritt Gerade vor der Rente ist ein Zwischenzeugnis oft sinnvoll, wenn absehbar ist, dass du bald gehst oder sich Zuständigkeiten ändern. ## Wichtig zu wissen Du musst **nicht warten, bis der letzte Arbeitstag vorbei ist**. Gerade praktisch ist es oft besser, das Zeugnis **einige Wochen oder Monate vorher** zu verlangen, solange dein Chef deine Arbeit noch gut beurteilen kann. Entscheidend ist der Unterschied: - **Vor dem Ausscheiden:** meist **Zwischenzeugnis** - **Beim Ende des Arbeitsverhältnisses:** **Endzeugnis** ## Was du verlangen kannst Üblich ist ein **qualifiziertes Arbeitszeugnis**. Das enthält nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit, sondern auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Genau das ist meist wichtiger als ein einfaches Zeugnis. ## Praktische Empfehlung Verlange das Zeugnis **schriftlich und klar**. Wenn der Renteneintritt schon feststeht, ist die sauberste Lösung oft: „Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses wegen meines bevorstehenden Ausscheidens in den Ruhestand.“ Beim tatsächlichen Ende kannst du dann zusätzlich das **Endzeugnis** verlangen. ## Wichtiger Punkt Viele glauben, ein Arbeitszeugnis brauche man vor der Rente nicht mehr. Das ist zu kurz gedacht. Es kann trotzdem wichtig sein, etwa für Nebenjobs, spätere Bewerbungen, Ehrenämter mit Nachweis der Berufserfahrung oder einfach zur vollständigen Dokumentation des Berufslebens. Rechtliche Grundlage ist § 109 GewO zum [Arbeitszeugnis](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html). Für den Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis erklärt die [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/arbeitszeugnis) die Praxis gut.

Kategorie: Recht Tags: Rente Arbeitszeugnis Chef

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