Erhalte ich für meine Abwesenheit während eines Bewerbungsgesprächs, wenn mein Arbeitsverhältnis gekündigt ist?

Antwort vom

In der Regel hast du während der Zeit, in der du für ein Bewerbungsgespräch freigestellt bist, Anspruch auf dein reguläres Gehalt. Es ist jedoch wichtig, dass du dies mit deinem Arbeitgeber klärst, da es von den individuellen Vereinbarungen in deinem Arbeitsvertrag oder den internen Richtlinien deines Unternehmens abhängen kann. Es empfiehlt sich, dies schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

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