Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Ja, Arbeitnehmer können grundsätzlich auf ein Arbeitszeugnis verzichten. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass das Arbeitszeugnis ein Recht des Arbeitnehmers ist. Ein Verzicht sollte daher schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. In bestimmten Fällen, wie bei einer Kündigung, kann es für den Arbeitnehmer jedoch vorteilhaft sein, ein Arbeitszeugnis zu verlangen, da es als Nachweis für die geleistete Arbeit dient.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...