Die Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung (GewO) in Deutschland umfasst die Verpflichtung, bestimmte gewerbliche Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies betrifft insbesondere: 1. **Gewerbeanmeldung**: Wer ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beginnt, muss dies unverzüglich anzeigen (§ 14 GewO). 2. **Gewerbeummeldung**: Änderungen in den Verhältnissen des Gewerbebetriebs, wie z.B. ein Umzug, eine Änderung der Rechtsform oder des Geschäftszwecks, müssen ebenfalls angezeigt werden (§ 14 GewO). 3. **Gewerbeabmeldung**: Die Aufgabe des Gewerbebetriebs oder einer Zweigniederlassung bzw. unselbständigen Zweigstelle ist ebenfalls anzeigepflichtig (§ 14 GewO). Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Gewerbebehörde (in der Regel das Ordnungsamt oder die Gewerbemeldestelle der Stadt oder Gemeinde) erfolgen. Die Anzeige sollte folgende Informationen enthalten: - Name des Gewerbetreibenden - Art des Gewerbes - Standort des Gewerbes - Datum des Beginns, der Änderung oder der Aufgabe des Gewerbes Weitere Informationen zur Gewerbeanzeige und den zuständigen Behörden finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.