Muss ich als Mieter den Anfahrtsweg erstatten, wenn ich einen Termin zur Kontrolle der Rauchmelder verpasst habe?

Antwort

Als Mieter bist du in der Regel nicht verpflichtet, den Anfahrtsweg zu erstatten, wenn du einen Termin zur Kontrolle der Rauchmelder verpasst. Die Verantwortung für die Kosten, die durch einen verpassten Termin entstehen, liegt normalerweise beim Vermieter oder der beauftragten Firma. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu überprüfen, da dort spezifische Regelungen festgelegt sein könnten.

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