Muss ich als Mieter bei funkablesbaren Verbrauchsgeräten monatlich eine Verbrauchsinformation bekommen?
Antwort vom**Ja – wenn in deiner Wohnung fernablesbare Heiz- oder Warmwasserzähler installiert sind, musst du als Mieter grundsätzlich monatliche Verbrauchsinformationen bekommen.** Das ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine gesetzliche Informationspflicht nach der Heizkostenverordnung. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied: fernablesbar oder nur funkfähig Nicht jedes „funkablesbare“ Gerät löst automatisch die Pflicht aus. Entscheidend ist, ob die Ausstattung **fernablesbar im Sinn der Heizkostenverordnung** ist, also ohne Wohnungszutritt regelmäßig ausgelesen werden kann. Dann muss der Gebäudeeigentümer den Nutzern **monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen** mitteilen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html)) Praktisch heißt das: Hat dein Vermieter oder der Messdienst bereits ein echtes Fernablese-System im Einsatz, hast du Anspruch auf diese monatliche Information. Bei alten Geräten ohne echte Fernablesung gilt diese Monats-Pflicht so nicht. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/die-heizkostenabrechnung-ueberpruefen-lohnt-sich-91623)) ## Was du monatlich bekommen musst Die Mitteilung muss nicht wie eine klassische „Bescheinigung“ auf Papier aussehen. Sie kann auch digital bereitgestellt werden, etwa per App, E-Mail oder Portal. Inhaltlich geht es um deinen **monatlichen Heiz- und Warmwasserverbrauch**; üblich und gesetzlich gefordert sind außerdem Vergleichswerte, etwa zum Vormonat und zum Vorjahresmonat. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/die-heizkostenabrechnung-ueberpruefen-lohnt-sich-91623)) Der wichtige Punkt ist also: **Anspruch auf Information ja, aber nicht zwingend als Brief.** Wenn dein Vermieter die Daten nur irgendwo versteckt bereithält, ohne sie dir tatsächlich zugänglich zu machen, erfüllt das die Pflicht unter Umständen nicht sauber. Das ist in der Praxis ein häufiger Streitpunkt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html)) ## Wenn du nichts bekommst Dann ist das nicht bloß ärgerlich, sondern kann rechtliche Folgen für die Heizkostenabrechnung haben. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kann bei Verstößen gegen die neuen Informationspflichten ein **Kürzungsrecht von 3 Prozent** bestehen; bei mehreren Pflichtverstößen können sich Kürzungsrechte summieren. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/die-heizkostenabrechnung-ueberpruefen-lohnt-sich-91623)) Kurz gesagt: **Ja, bei fernablesbaren Geräten musst du monatlich informiert werden – aber nicht zwingend per Papierbescheinigung, sondern in irgendeiner nachvollziehbaren Form.**