Ja – aber praktisch nur dann, wenn die Kamera ausschließlich deinen eigenen Wohnbereich erfasst. Sobald Treppenhaus, Nachbarn oder Besucher mitgefilmt werden, ist sie in der Regel unzul&au...
Welche Insektenbekämpfungsmaßnahmen muss ich als Mieter im Mehrfamilienhaus über die Nebenkosten mitbezahlen?
Antwort vom**Nur laufende, im Mietvertrag vereinbarte Kosten der Ungezieferbekämpfung für Gemeinschaftsbereiche musst du über die Nebenkosten mittragen; die Beseitigung eines konkreten Befalls in einer Wohnung oder wegen Baumängeln ist in der Regel Vermietersache und nicht umlagefähig.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html)) ## Was umlagefähig ist Die Betriebskostenverordnung nennt ausdrücklich die **Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung** als Betriebskosten. Das gilt aber nur für **laufende Bewirtschaftungskosten** eines Hauses, also typischerweise regelmäßige Maßnahmen in allgemein genutzten Bereichen wie Keller, Treppenhaus, Müllraum oder Hof. Voraussetzung ist außerdem, dass die Umlage im Mietvertrag überhaupt wirksam vereinbart wurde. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html)) Praktisch heißt das: Regelmäßige Kontrollen, vorbeugende Maßnahmen oder wiederkehrende Bekämpfung in Gemeinschaftsflächen können in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Einmalige Sonderaktionen sind deutlich problematischer. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html)) ## Was du meist nicht zahlen musst Nicht umlagefähig sind nach der überwiegenden Einordnung **Kosten zur Beseitigung eines akuten Befalls**, wenn sie eher Instandhaltung oder Mängelbeseitigung sind. Das betrifft besonders Fälle, in denen der Befall auf Baumängel, Undichtigkeiten, Müllprobleme des Hauses oder sonstige Ursachen im Verantwortungsbereich des Vermieters zurückgeht. Dann darf der Vermieter diese Kosten normalerweise nicht einfach auf alle Mieter über die Nebenkosten abwälzen. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/betriebskosten-richtig-zuordnen-392-ungezieferbekaempfung-HI9328165.html)) Auch die Bekämpfung **nur in einer einzelnen Wohnung** ist nicht automatisch eine allgemeine Betriebskostenposition. Verursacht ein bestimmter Mieter den Befall selbst, kann der Vermieter eher diesen Mieter direkt in Anspruch nehmen als die Hausgemeinschaft über die Nebenkosten. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/betriebskosten-richtig-zuordnen-392-ungezieferbekaempfung-HI9328165.html)) ## Der entscheidende Unterschied Der wichtigste Unterschied ist nicht das Insekt, sondern **der Anlass der Maßnahme**: - **regelmäßig und vorbeugend im Gemeinschaftsbereich** → eher umlagefähig - **akuter Befall / Mangelbeseitigung / einmalige Sanierung** → eher nicht umlagefähig - **durch einen einzelnen Mieter verursacht** → eher von diesem Mieter zu tragen, nicht von allen Genau daran scheitern viele Abrechnungen: Vermieter buchen eine konkrete Schädlingsbeseitigung als „Nebenkosten“, obwohl sie rechtlich eher Reparatur- oder Instandhaltungskosten ist. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html)) ## Was das für dich konkret bedeutet Steht in deiner Abrechnung einfach pauschal „Schädlingsbekämpfung“, ist das allein noch nicht ausreichend. Entscheidend ist, **ob die Maßnahme laufend, allgemein und mietvertraglich umlagefähig** war. Wenn es sich um eine einmalige Wespen-, Kakerlaken-, Ameisen- oder Rattenbekämpfung wegen eines konkreten Problems handelt, lohnt sich eine Prüfung besonders. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html)) Ein wenig bekannter Punkt: Selbst wenn die Maßnahme das ganze Haus betrifft, wird sie nicht automatisch umlagefähig. Sobald der Schwerpunkt auf **Beseitigung eines Mangels** statt auf laufender Bewirtschaftung liegt, spricht viel gegen die Umlage. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/betriebskosten-richtig-zuordnen-392-ungezieferbekaempfung-HI9328165.html))