Darf ein Mieter zur Überwachung seiner Wohnungstür eine Videokamera installieren?

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**Ja – aber praktisch nur dann, wenn die Kamera ausschließlich deinen eigenen Wohnbereich erfasst. Sobald Treppenhaus, Nachbarn oder Besucher mitgefilmt werden, ist sie in der Regel unzulässig.** ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/mit-ueberwachungskameras-nur-das-eigene-grundstueck-filmen-12960)) ## Entscheidend ist der Ort der Kamera Innerhalb der Wohnung darf ein Mieter grundsätzlich eher überwachen als außerhalb. An der Wohnungstür oder im Türbereich wird es heikel, weil das Treppenhaus meist Gemeinschaftsfläche ist und dort regelmäßig andere Personen erfasst werden. Diese Interessen überwiegen meist gegenüber dem Sicherheitsinteresse des Mieters. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/mit-ueberwachungskameras-nur-das-eigene-grundstueck-filmen-12960)) Eine Kamera an der Tür ist deshalb nur ausnahmsweise denkbar, wenn sie technisch so eingestellt ist, dass wirklich nur der unmittelbare eigene Bereich erfasst wird und keine dauerhafte Beobachtung des Hausflurs stattfindet. Schon der bloße Überwachungsdruck kann rechtlich problematisch sein; das gilt teils sogar für Attrappen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/mit-ueberwachungskameras-nur-das-eigene-grundstueck-filmen-12960)) ## Was fast immer unzulässig ist Unzulässig ist vor allem: - das Filmen des Treppenhauses oder Hausflurs, - das Erfassen von Nachbartüren, - das Aufzeichnen von Besuchern, Paketboten oder Mitmietern, - eine Kamera mit Ton, - eine Installation ohne Zustimmung des Vermieters, wenn dafür in die Tür, Fassade oder Gemeinschaftsfläche eingegriffen wird. ([datenschutzkonferenz-online.de](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf)) Der wichtige Unterschied: Ein normaler Türspion ist meist unproblematisch. Ein digitaler Türspion oder eine Videoklingel kann dagegen unzulässig sein, wenn er dauerhaft oder anlasslos den Flur überwacht. Genau daran scheitern viele Geräte in Mehrfamilienhäusern. ([datenschutzkonferenz-online.de](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf)) ## Praktische Folge für Mieter Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, ist eine fest installierte Kamera an der Wohnungstür meistens keine gute Idee. Rechtssicherer ist nur eine Lösung, die erst bei konkretem Klingeln kurz aktiviert wird und den Gemeinschaftsbereich nicht speichert oder möglichst gar nicht erfasst. Selbst dann sollte der Vermieter zustimmen, sobald bauliche Veränderungen nötig sind. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/mit-ueberwachungskameras-nur-das-eigene-grundstueck-filmen-12960)) Kurz gesagt: **Die eigene Wohnung ja, das gemeinsame Treppenhaus nein.**

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