Was bedeutet Abnahmefiktion?

Antwort

Die Abnahmefiktion ist ein Begriff aus dem deutschen Werkvertragsrecht, der in § 640 Abs. 2 BGB geregelt ist. Sie besagt, dass ein Werk als abgenommen gilt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer gesetzten angemessenenist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Dies gilt jedoch nur, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, der die Abnahmeberechtigung ausschließt. Die Abnahmefiktion dient dazu, den Auftragnehmer vor einer unberechtigten Verzögerung der Abnahme durch den Auftraggeber zu schützen und die Rechtslage zu klären, wenn der Auftraggeber sich nicht eindeutig verhält.

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