Ab wann war die Vermögensabschöpfung rechtlich möglich?

Antwort

Die rechtliche Möglichkeit zur Vermögensabschöpfung in Deutschland wurde mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OGKG) im Jahr 1992 eingeführt. Dieses Gesetz ermöglichte es, Vermögen, das aus Straftaten stammt, abzuschöpfen. Die Regelungen zur Vermögensabschöpfung wurden seitdem mehrfach angepasst und erweitert, insbesondere durch das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das 2017 in Kraft trat.

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