Nein – während einer Krankschreibung solltest du grundsätzlich keinen Bildungsurlaub antreten, wenn du wegen der Krankheit an der Maßnahme nicht teilnehmen kannst; dann „ve...
Bezieht sich § 3 Absatz 2 AGG nur auf Arbeitsrecht?
Antwort vomNein, § 3 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bezieht sich nicht nur auf den Bereich des Arbeitsrechts. Das AGG hat einen breiteren Anwendungsbereich und gilt sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivilrecht. Es soll Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen. § 3 Absatz 2 AGG definiert den Begriff der Belästigung und ist somit relevant für alle Bereiche, in denen das AGG Anwendung findet, einschließlich Beschäftigung und Beruf sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
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Sind alle Personen, die aufgrund eines Dienstvertrags tätig sind, Arbeitnehmer/innen?
Nein. Wer aufgrund eines Dienstvertrags arbeitet, ist nicht automatisch Arbeitnehmer. Entscheidend ist nicht der Vertragsname, sondern ob die Person persönlich abhängig und weisungsgebunden...
Darf ein deutsches Unternehmen von einem französischen Bewerber eine Geburtsurkunde verlangen?
Eine Geburtsurkunde schon im Bewerbungsverfahren innerhalb von 3 Tagen zu verlangen, ist in der Regel nicht normal und oft auch nicht erforderlich. Der Bewerber muss so ein Dokument nicht vorschnell s...