Eine Geburtsurkunde schon im Bewerbungsverfahren innerhalb von 3 Tagen zu verlangen, ist in der Regel nicht normal und oft auch nicht erforderlich. Der Bewerber muss so ein Dokument nicht vorschnell s...
Bezieht sich § 3 Absatz 2 AGG nur auf Arbeitsrecht?
Antwort vomNein, § 3 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bezieht sich nicht nur auf den Bereich des Arbeitsrechts. Das AGG hat einen breiteren Anwendungsbereich und gilt sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivilrecht. Es soll Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen. § 3 Absatz 2 AGG definiert den Begriff der Belästigung und ist somit relevant für alle Bereiche, in denen das AGG Anwendung findet, einschließlich Beschäftigung und Beruf sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
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Was tun bei zu wenigen Urlaubstagen?
Wenn deine Urlaubstage nicht ausreichen, hast du keinen automatischen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub – entscheidend ist dann, ob Überstundenabbau, unbezahlter Urlaub, Freis...