Was besagen die Paragraphen 228 und 904 BGB?

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§ 228 BGB regelt die Voraussetzungen für die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen Irrtums. Es besagt, dass ein Rechtsgeschäft angefochten werden kann, wenn der Anfechtende bei der Abgabe seiner Willenserklärung einem Irrtum unterlegen ist, der für den Inhalt der Erklärung von Bedeutung ist. § 904 BGB hingegen behandelt die Störung der Eigentumsrechte und die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen eine Eigentumsübertragung zu verhindern, wenn die Ausübung des Eigentumsrechts unzulässig ist. Dies betrifft insbesondere die Abwehr von Störungen und die Wahrung von Rechten an einer Sache. Beide Paragraphen sind Teil des deutschen Zivilrechts und regeln unterschiedliche Aspekte des Rechtsgeschäfts und des Eigentums.

Kategorie: Recht Tags: BGB Paragraphen Recht

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