Wie entstehen Überhang- und Ausgleichsmandate?

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Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen im deutschen Wahlsystem, insbesondere bei der Bundestagswahl. **Überhangmandate** treten auf, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate (gewonnene Wahlkreise) erhält, als ihr gemäß dem proportionalen Anteil der Zweitstimmen zustehen würden. Das bedeutet, dass die Partei in einem bestimmten Bundesland überproportional erfolgreich ist und dadurch mehr Sitze im Parlament erhält, als ihr nach dem Verhältniswahlrecht zustehen würden. **Ausgleichsmandate** werden eingeführt, um die durch Überhangmandate verursachte Ungleichheit im Parlament auszugleichen. Wenn eine Partei Überhangmandate erhält, werden zusätzliche Sitze (Ausgleichsmandate) an andere Parteien vergeben, um sicherzustellen, dass das Verhältnis der Sitze im Bundestag den Zweitstimmen der Parteien entspricht. Dies soll die Chancengleichheit der Parteien im Parlament wahren und verhindern, dass eine Partei durch Überhangmandate einen übermäßigen Einfluss erhält. Zusammengefasst: Überhangmandate entstehen durch überproportionale Erfolge bei Direktwahlen, während Ausgleichsmandate dazu dienen, die proportionalen Verhältnisse im Parlament wiederherzustellen.

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