Das Berliner Abkommen, auch bekannt als das Berliner Viermächte-Abkommen, wurde am 3. September 1971 zwischen den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich) unterzeichnet. Es regelte den Status von Berlin und die Beziehungen zwischen West- und Ost-Berlin sowie zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) und der Deutschen Demokratischen Republik (Ostdeutschland). Das Abkommen hatte mehrere wichtige Punkte: 1. **Freier Zugang**: Es garantierte den freien Zugang von West-Berlin nach Westdeutschland und umgekehrt. 2. **Souveränität**: Es bestätigte, dass West-Berlin nicht Teil der Bundesrepublik Deutschland war, sondern unter der Kontrolle der vier Mächte stand. 3. **Kommunikation**: Es erleichterte die Kommunikation und den Austausch zwischen den beiden Teilen Berlins. 4. **Reisen**: Es ermöglichte den West-Berlinern, einfacher nach Ost-Berlin und in die DDR zu reisen. Das Abkommen trug zur Entspannung der Spannungen im Kalten Krieg bei und war ein wichtiger Schritt in Richtung der späteren deutschen Wiedervereinigung.