Wie funktioniert das Wahlsystem der BRD?

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Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland ist ein personalisiertes Verhältniswahlrecht. Es kombiniert Elemente der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl. Hier sind die wesentlichen Merkmale: 1. **Zwei Stimmen**: Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt (Mehrheitswahl), und mit der Zweitstimme wird eine Landesliste einer Partei gewählt (Verhältniswahl). 2. **Erststimme**: Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt. Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein. 3. **Zweitstimme**: Die Zweitstimme bestimmt die Gesamtzahl der Sitze, die einer Partei im Bundestag zustehen. Diese Sitze werden proportional zu den erhaltenen Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. 4. **Überhang- und Ausgleichsmandate**: Wenn eine Partei mehr Direktmandate (Erststimmen) gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, entstehen Überhangmandate. Um das Verhältnis wiederherzustellen, werden Ausgleichsmandate vergeben. 5. **Fünf-Prozent-Hürde**: Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate gewinnen, um in den Bundestag einzuziehen. 6. **Sitzverteilung**: Die Sitze im Bundestag werden nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren verteilt, um eine möglichst proportionale Repräsentation zu gewährleisten. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Deutschen Bundestages: [Deutscher Bundestag - Wahlsystem](https://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlsystem).

Kategorie: Politik Tags: Wahlsystem BRD Bundestag

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