Bei den Anträgen zur deutschen Beteiligung an der EU-geführten Operation Atalanta vor der Küste Somalias hat der Deutsche Bundestag in der Regel namentlich abgestimmt. Seit Beginn der M... [mehr]
Der Bundestag und das EU-Parlament sind zwei unterschiedliche legislative Institutionen mit verschiedenen Aufgaben, Strukturen und Zuständigkeiten. Hier sind einige der wesentlichen Unterschiede: 1. **Zuständigkeit und Aufgaben:** - **Bundestag:** Der Bundestag ist das nationale Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er ist für die Gesetzgebung auf nationaler Ebene zuständig, kontrolliert die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. - **EU-Parlament:** Das Europäische Parlament ist das direkt gewählte Parlament der Europäischen Union. Es hat Mitentscheidungsrechte bei der EU-Gesetzgebung, überwacht die anderen EU-Institutionen und genehmigt den EU-Haushalt. 2. **Mitglieder und Wahl:** - **Bundestag:** Die Abgeordneten des Bundestages werden alle vier Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten kann variieren, liegt aber normalerweise bei etwa 709. - **EU-Parlament:** Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in allgemeinen, direkten Wahlen von den Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten beträgt derzeit 705. 3. **Gesetzgebungsverfahren:** - **Bundestag:** Der Bundestag hat die Hauptverantwortung für die Gesetzgebung in Deutschland. Gesetze werden in der Regel vom Bundestag beschlossen und müssen vom Bundesrat, der Vertretung der Bundesländer, gebilligt werden. - **EU-Parlament:** Das Europäische Parlament teilt sich die Gesetzgebungsbefugnisse mit dem Rat der Europäischen Union. Viele EU-Gesetze werden im sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet, bei dem das Parlament und der Rat gleichberechtigt sind. 4. **Sitz:** - **Bundestag:** Der Bundestag hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin, Deutschland. - **EU-Parlament:** Das Europäische Parlament hat drei offizielle Sitze: in Straßburg (Frankreich), Brüssel (Belgien) und Luxemburg-Stadt (Luxemburg). Die Plenarsitzungen finden hauptsächlich in Straßburg statt, während die Ausschusssitzungen in Brüssel abgehalten werden. 5. **Sprachen:** - **Bundestag:** Die Arbeitssprache des Bundestages ist Deutsch. - **EU-Parlament:** Das Europäische Parlament arbeitet in 24 Amtssprachen der EU, um die Vielfalt der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Diese Unterschiede spiegeln die verschiedenen Ebenen und Aufgaben der beiden Parlamente wider: Der Bundestag agiert auf nationaler Ebene innerhalb Deutschlands, während das Europäische Parlament auf supranationaler Ebene innerhalb der Europäischen Union tätig ist.
Bei den Anträgen zur deutschen Beteiligung an der EU-geführten Operation Atalanta vor der Küste Somalias hat der Deutsche Bundestag in der Regel namentlich abgestimmt. Seit Beginn der M... [mehr]
Nein, eine namentliche Abstimmung kann im Bundestag nicht bei allen drei Lesungen eines Gesetzes beantragt werden. Namentliche Abstimmungen sind grundsätzlich bei jeder Abstimmung möglich, a... [mehr]
Im Bundestag wird über jedes Gesetz in der Regel dreimal abgestimmt, und zwar in drei sogenannten Lesungen. Die erste Lesung dient der Vorstellung und allgemeinen Aussprache, in der zweiten Lesun... [mehr]
Bei einer ePetition an den Deutschen Bundestag werden Name und Vorname der Mitzeichnenden grundsätzlich **nicht öffentlich** veröffentlicht. Im Petitionsforum des Bundestages ([epetitio... [mehr]
Nein, auf Plattformen wie [change.org](https://www.change.org/) oder [openPetition](https://www.openpetition.de/) gesammelte Unterschriften zählen **nicht** zum offiziellen Quorum für Petiti... [mehr]
Die FDP hat im Bundestag 76 Sitze.
Die Arbeitsgrundlagen des Bundestages sind in verschiedenen Regelungen und Dokumenten festgelegt. Dazu gehören: 1. **Grundgesetz**: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bildet... [mehr]