Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für 24-Stunden-Betreuung in Österreich?

Antwort

Die 24-Stunden-Betreuung in Österreich ist eine spezielle Form der Betreuung, die vor allem älteren oder pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Für diese Betreuungsform gelten bestimmte rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen: **1. Rechtliche Grundlagen:** Die 24-Stunden-Betreuung ist im Hausbetreuungsgesetz (HausbetreuungsG) geregelt. Die Betreuungskräfte arbeiten meist als selbstständige Personenbetreuer:innen oder sind bei Agenturen angestellt. **2. Anmeldung und Gewerbe:** Betreuungskräfte müssen ein Gewerbe als „Personenbetreuer:in“ anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auch die zu betreuende Person oder deren Angehörige müssen die Betreuung bei der Sozialversicherung melden. **3. Arbeitszeit und Aufgaben:** Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt der betreuten Person und ist für die Grundversorgung, Haushaltsführung und soziale Betreuung zuständig. Medizinische Tätigkeiten dürfen nur von diplomiertem Pflegepersonal durchgeführt werden. **4. Kosten und Förderung:** Die Kosten variieren je nach Betreuungsaufwand und Agentur. Es gibt eine staatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Pflegegeld mindestens Stufe 3, legale Anstellung der Betreuungskraft). Mehr Infos: [Sozialministerium – Förderung 24-Stunden-Betreuung](https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html) **5. Qualitätssicherung:** Agenturen, die Betreuungskräfte vermitteln, müssen bestimmte Qualitätsstandards einhalten. Es gibt regelmäßige Kontrollen und Beratungsangebote durch die Sozialversicherungsträger. **6. Aufenthaltsrecht:** Viele Betreuungskräfte kommen aus anderen EU-Ländern. Sie benötigen für die Tätigkeit in Österreich eine gültige Anmeldung und müssen die Meldepflichten erfüllen. **7. Vertragliche Regelungen:** Es muss ein schriftlicher Vertrag zwischen der betreuten Person (bzw. deren Angehörigen) und der Betreuungskraft bzw. Agentur bestehen. Dieser regelt Aufgaben, Arbeitszeiten, Entlohnung und Kündigungsfristen. **8. Sozialversicherung:** Selbstständige Betreuungskräfte sind in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVS) pflichtversichert. **Weitere Informationen:** - [WKO – Personenbetreuung](https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/personenbetreuung.html) - [Sozialministerium – 24-Stunden-Betreuung](https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html) Diese Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass die 24-Stunden-Betreuung in Österreich rechtlich abgesichert und qualitativ hochwertig durchgeführt wird.

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