Was bedeutet die Delegierungspflicht in der 24-Stunden-Betreuung und wie wird sie umgesetzt?

Antwort

Die Delegationspflicht in der 24-Stunden-Betreuung bezieht sich auf die Übertragung bestimmter pflegerischer Aufgaben von examinierten Pflegefachkräften an nicht-examinierte Betreuungskräfte, wie sie häufig in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden. Die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung sind dabei besonders wichtig. **Rechtliche Grundlagen:** - In Deutschland dürfen bestimmte medizinische und pflegerische Tätigkeiten (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung) nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt oder an geeignetes Personal delegiert werden. - Die Delegation ist im Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) und in den Richtlinien der Bundesärztekammer geregelt. - Nicht delegierbar sind Aufgaben, die eine spezielle Fachkenntnis oder ärztliche Anordnung erfordern (z. B. Spritzen setzen, Katheter legen). **Umsetzung in der Praxis:** 1. **Einschätzung der Qualifikation:** Die Pflegefachkraft muss prüfen, ob die Betreuungskraft für die jeweilige Aufgabe ausreichend qualifiziert und eingewiesen ist. 2. **Anleitung und Überwachung:** Die Pflegefachkraft muss die Betreuungskraft anleiten, regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf nachschulen. 3. **Dokumentation:** Die Delegation und die durchgeführten Maßnahmen müssen sorgfältig dokumentiert werden. 4. **Verantwortung:** Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung bleibt bei der delegierenden Pflegefachkraft. Bei Fehlern haftet sie unter Umständen mit. **Beispiele für delegierbare Aufgaben:** - Unterstützung bei der Körperpflege - Hilfe beim An- und Auskleiden - Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme - Mobilisation und Lagerung **Nicht delegierbare Aufgaben:** - Verabreichung von Injektionen - Wundversorgung - Katheterisierung **Fazit:** In der 24-Stunden-Betreuung dürfen nur solche Aufgaben delegiert werden, für die die Betreuungskraft ausreichend qualifiziert ist und die keine spezielle medizinische Fachkenntnis erfordern. Die Pflegefachkraft trägt die Verantwortung für die Delegation und muss die Betreuungskraft entsprechend anleiten und überwachen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesärztekammer](https://www.bundesaerztekammer.de/) oder dem [Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe](https://www.dbfk.de/).

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