Ist eine Abtretungserklärung nötig, wenn die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abrechnet?

Antwort

Nein, eine Abtretungserklärung ist in der Regel nicht nötig, wenn die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abrechnet. In diesem Fall handelt es sich um das sogenannte Sachleistungsprinzip: Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, und der Pflegebedürftige erhält die Leistungen ohne eigene Vorauszahlung. Eine Abtretungserklärung wäre nur dann erforderlich, wenn der Pflegebedürftige zunächst selbst die Rechnung des Pflegedienstes bezahlt und anschließend die Erstattung von der Pflegekasse verlangt (Kostenerstattungsprinzip). In diesem Fall könnte eine Abtretungserklärung genutzt werden, damit die Pflegekasse den Erstattungsbetrag direkt an den Pflegedienst zahlt. Zusammengefasst: **Bei direkter Abrechnung zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ist keine Abtretungserklärung erforderlich.**

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