Die Übernahme der Fahrtkosten zur Tagespflege hängt in Deutschland in erster Linie vom Pflegegrad und der jeweiligen Situation ab: **Pflegekasse:** Für Menschen mit anerkanntem Pfleg... [mehr]
Nein, eine Abtretungserklärung ist in der Regel nicht nötig, wenn die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abrechnet. In diesem Fall handelt es sich um das sogenannte Sachleistungsprinzip: Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, und der Pflegebedürftige erhält die Leistungen ohne eigene Vorauszahlung. Eine Abtretungserklärung wäre nur dann erforderlich, wenn der Pflegebedürftige zunächst selbst die Rechnung des Pflegedienstes bezahlt und anschließend die Erstattung von der Pflegekasse verlangt (Kostenerstattungsprinzip). In diesem Fall könnte eine Abtretungserklärung genutzt werden, damit die Pflegekasse den Erstattungsbetrag direkt an den Pflegedienst zahlt. Zusammengefasst: **Bei direkter Abrechnung zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ist keine Abtretungserklärung erforderlich.**
Die Übernahme der Fahrtkosten zur Tagespflege hängt in Deutschland in erster Linie vom Pflegegrad und der jeweiligen Situation ab: **Pflegekasse:** Für Menschen mit anerkanntem Pfleg... [mehr]
Einen Beratungstermin für die Pflege kannst du auf mehreren Wegen erhalten: 1. **Pflegekasse kontaktieren:** Deine erste Anlaufstelle ist die Pflegekasse deiner Krankenkasse. Dort kannst du tele... [mehr]
Nein, für Leistungen aus der Pflegekasse ist in der Regel keine ärztliche Verfügung erforderlich. Entscheidend für die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung ist die Fes... [mehr]
In der häuslichen Grundpflege gelten in Deutschland keine einheitlichen gesetzlichen Kündigungsfristen wie etwa im Arbeitsrecht, da es sich meist um Dienstleistungsverträge zwischen Pfl... [mehr]