Darf ein Pflegesachverständiger in Deutschland eine Pflegeberatung nach § 7a SGB V durchführen?

Antwort

Ein Pflegesachverständiger darf in Deutschland keine Pflegeberatung nach § 7a SGB V durchführen. Diese Art der Beratung ist in der Regel Ärzten, Psychologen oder speziell ausgebildeten Pflegeberatern vorbehalten, die über die entsprechenden Qualifikationen und Zulassungen verfügen. Der Pflegesachverständige kann jedoch Gutachten erstellen und die Pflegebedürftigkeit beurteilen, was eine wichtige Rolle im Pflegeprozess spielt.

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