Kann ich mit iranischer Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel mit Erwerbstätigkeit in Deutschland seit 2021 noch abgeschoben werden?

Antwort

Ein iranischer Staatsbürger mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit in Deutschland ist grundsätzlich vor einer Abschiebung geschützt, solange die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel weiterhin erfüllt sind. Das bedeutet: - Der Aufenthaltstitel ist gültig und wurde nicht widerrufen oder nicht verlängert. - Die Erwerbstätigkeit wird wie genehmigt ausgeübt. - Es liegen keine schwerwiegenden Straftaten oder Verstöße gegen deutsche Gesetze vor. - Es gibt keine anderen schwerwiegenden Gründe, die eine Ausweisung rechtfertigen würden (z.B. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit). Eine Abschiebung ist in der Regel nur möglich, wenn der Aufenthaltstitel erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird – etwa durch Verlust des Arbeitsplatzes (je nach Aufenthaltstitel), schwere Straftaten oder falsche Angaben bei der Antragstellung. Solange du also alle gesetzlichen Vorgaben erfüllst und dein Aufenthaltstitel gültig ist, ist eine Abschiebung sehr unwahrscheinlich. Im Einzelfall kann jedoch eine rechtliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Migrationsrecht sinnvoll sein, um die individuelle Situation zu klären. Weitere Informationen findest du auch beim [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)](https://www.bamf.de/DE/).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie wurde Enaiat Akbari abgeschoben?

Enaiat Akbari, ein afghanischer Flüchtling, wurde 2010 aus Italien abgeschoben, nachdem er dort mehrere Jahre gelebt hatte. Seine Abschiebung war umstritten, da er als unbegleiteter minderjä... [mehr]

Welche Ergebnisse veranlassen Enaiat, in den Iran zu flüchten und was er sich davon verspricht?

Enaiatollah Akbari, die Hauptfigur in Fabio Geda's Buch "Im Meer schwimmen Krokodile", flüchtet aus Afghanistan in den Iran, um den Gefahren und der Unsicherheit in seinem Heimatla... [mehr]