Im rechtlichen Sinne, insbesondere nach den Vorgaben der deutschen Lebensmittelbuch-Kommission und der EU-Lebensmittelkennzeichnung, gibt es klare Unterschiede zwischen einer **Gewürzmischung** u... [mehr]
Für Lebensmittelhersteller sind verschiedene Gesetze und Verordnungen relevant, die je nach Land variieren können. In Deutschland sind insbesondere folgende Gesetze von Bedeutung: 1. **Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)**: Regelt die Sicherheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln und Futtermitteln. 2. **Verordnung (EG) Nr. 178/2002**: Legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung in der EU fest. 3. **Verordnung (EU) Nr. 1169/2011**: Betrifft die Information der Verbraucher über Lebensmittel, insbesondere die Kennzeichnung und die Nährwertangaben. 4. **Verordnung (EG) Nr. 852/2004**: Behandelt die Hygiene von Lebensmitteln und legt Anforderungen an die Lebensmittelhygiene fest. 5. **Verordnung (EG) Nr. 853/2004**: Regelt spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. 6. **Gesetz über den Schutz von Marken und anderen Kennzeichen (MarkenG)**: Relevant für die Markenbildung und den Schutz von Produktbezeichnungen. 7. **Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)**: Schützt vor irreführender Werbung und unlauteren Geschäftspraktiken. Diese Gesetze stellen sicher, dass Lebensmittel sicher, hygienisch und korrekt gekennzeichnet sind, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
Im rechtlichen Sinne, insbesondere nach den Vorgaben der deutschen Lebensmittelbuch-Kommission und der EU-Lebensmittelkennzeichnung, gibt es klare Unterschiede zwischen einer **Gewürzmischung** u... [mehr]
Für getrocknetes und zu Würzpulver verarbeitetes Mycetinis scorodonius (Echter Knoblauchschwindling) gibt es in Deutschland keine generelle Pflicht, das Produkt zu „müssen“... [mehr]