Hat eine Ukrainerin, deren Mann berufstätig ist, Zugang zu einem Integrationskurs?

Antwort

Ja, eine Ukrainerin, deren Mann berufstätig ist, kann Zugang zu einem Integrationskurs in Deutschland erhalten. Der Zugang zu Integrationskursen ist in der Regel nicht von der Berufstätigkeit Ehepartners abhängig. Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel hat, der den Besuch eines Integrationskurses ermöglicht. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu informieren.

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