Muss ich beim Kauf einer Immobilie vor Erhalt des originalen Kaufvertrags Zahlungen leisten?

Antwort

Nein, in der Regel solltest du keine Zahlungen leisten, bevor der Kaufvertrag notariell beurkundet und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Der Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Vertrag rechtskräftig ist. Erst nach der Beurkundung und der Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist es üblich, dass der Kaufpreis fällig wird. Es ist wichtig, sich an diese Vorgehensweise zu halten, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

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