Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Um einen Wunsch in einer Wohnungseigentümerversammlung (WEG-Versammlung) umzusetzen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Vorbereitung**: Informiere dich über die Tagesordnung der Versammlung und bereite deinen Vorschlag gut vor. Überlege dir, wie der Wunsch die Gemeinschaft betrifft und welche Vorteile er bringt. 2. **Einbringung des Vorschlags**: Stelle sicher, dass dein Wunsch rechtzeitig in die Tagesordnung aufgenommen wird. Dies kann oft durch einen Antrag an den Verwalter geschehen. 3. **Präsentation**: Während der Versammlung solltest du deinen Wunsch klar und verständlich präsentieren. Erkläre die Gründe und Vorteile, die damit verbunden sind. 4. **Diskussion**: Sei bereit, Fragen zu beantworten und auf Bedenken einzugehen. Eine offene Diskussion kann helfen, andere Eigentümer von deinem Vorschlag zu überzeugen. 5. **Abstimmung**: Wenn der Wunsch auf Zustimmung stößt, wird in der Regel eine Abstimmung durchgeführt. Achte darauf, die erforderliche Mehrheit zu erreichen. 6. **Nachverfolgung**: Wenn der Wunsch angenommen wird, ist es wichtig, den Fortschritt zu verfolgen und gegebenenfalls nachzufassen, um sicherzustellen, dass er umgesetzt wird. Es ist hilfreich, die Gemeinschaftsordnung und das WEG-Gesetz zu kennen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]