In Bayern – wie in ganz Deutschland – ist die Grundsteuer eine jährliche Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie betrifft also auch Eigent&uu...
Die Grundsteuer wird in der Regel von den Eigentümern von Grundstücken und Immobilien gezahlt. In Deutschland sind die Kommunen für die Erhebung der Grundsteuer zuständig, und die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einheitswert des Grundstücks, dem Hebesatz der Gemeinde und der Art der Nutzung (z.B. Wohn- oder Gewerbeimmobilie).
In Bayern – wie in ganz Deutschland – ist die Grundsteuer eine jährliche Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie betrifft also auch Eigent&uu...
Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein...