Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]
Der Begriff "WEG-Verwalter verursacht Anfechtbarkeit von Beschlüssen" bezieht sich auf die Rolle des Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die rechtlichen Konsequenzen seiner Handlungen. Wenn ein WEG-Verwalter bei der Durchführung von Beschlüssen oder der Verwaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten Fehler macht oder gegen gesetzliche Vorgaben verstößt, kann dies dazu führen, dass die gefassten Beschlüsse anfechtbar sind. Das bedeutet, dass die Beschlüsse von den Wohnungseigentümern oder Dritten vor Gericht angefochten werden können, was zu einer rechtlichen Unsicherheit und möglichen finanziellen Nachteilen für die Gemeinschaft führen kann. Solche Anfechtungen können beispielsweise aufgrund von Verfahrensfehlern, unzureichender Information der Eigentümer oder Missachtung der Beschlussfassungsvorschriften erfolgen.
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]