Wie gründe ich eine WEG aus einem Miethaus?

Antwort

Um aus einem Miethaus eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu gründen, sind mehrere Schritte erforderlich: 1. **Teilungserklärung erstellen**: Der Eigentümer des Miethauses muss eine Teilungserklärung erstellen, in der das Gebäude in einzelne Wohnungen und gegebenenfalls andereheiten (z.B. Garagen) aufgeteilt wird. Diese Erklärung muss notariell beurkundet werden. 2. **Abgeschlossenheitsbescheinigung**: Für jede Einheit muss eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegen, die bestätigt, dass die Einheiten baulich voneinander getrennt und abgeschlossen sind. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt. 3. **Grundbuchänderung**: Die Teilungserklärung muss beim Grundbuchamt eingereicht werden, um die einzelnen Wohnungen als separate Eigentumseinheiten im Grundbuch einzutragen. 4. **Verkauf der Einheiten**: Die einzelnen Wohnungen können dann an verschiedene Käufer verkauft werden. Jeder Käufer wird als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen. 5. **Gründung der WEG**: Mit dem Verkauf der ersten Wohnung entsteht automatisch eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft muss eine Eigentümerversammlung abhalten und eine Hausordnung sowie eine Gemeinschaftsordnung beschließen. 6. **Verwaltung der WEG**: Es muss ein Verwalter bestellt werden, der die laufenden Geschäfte der WEG führt. Dies kann ein externer Verwalter oder einer der Eigentümer sein. Weitere Informationen und rechtliche Details können bei einem Notar oder einem Fachanwalt für Immobilienrecht eingeholt werden.

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