Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu... [mehr]
Zur Baulast zählen alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde hat. Dazu gehören insbesondere: 1. **Bauverpflichtungen**: Verpflichtungen, ein Gebäude oder eine bauliche Anlage zu errichten oder zu erhalten. 2. **Nutzungsbeschränkungen**: Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Grundstücks, die über die allgemeinen Vorschriften des Baugesetzbuches hinausgehen. 3. **Zugangs- und Überfahrtsrechte**: Regelungen, die den Zugang zu einem Grundstück oder die Nutzung von Wegen betreffen. 4. **Abstandsflächen**: Verpflichtungen, bestimmte Abstände zu Nachbargrundstücken einzuhalten. 5. **Erschließungsbeiträge**: Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen für die Erschließung des Grundstücks. Baulasten werden in einem Baulastenverzeichnis dokumentiert und sind für die Bauaufsichtsbehörden von Bedeutung, um die Einhaltung von Bauvorschriften und -plänen zu gewährleisten.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu... [mehr]
Baulast und Notwegerecht sind zwei unterschiedliche rechtliche Instrumente im deutschen Grundstücksrecht, die oft verwechselt werden, aber verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben. Hier ein... [mehr]
In Deutschland regeln die Vermessungsgesetze der Bundesländer, welche Gebäude einer Gebäudeeinmessungspflicht unterliegen. Grundsätzlich müssen neu errichtete oder in ihrem Gr... [mehr]