Was steht in der sächsischen Bauordnung §3?

Antwort

In der sächsischen Bauordnung (SächsBO) regelt § 3 die Begriffsbestimmungen Dieser Paragraph definiert zentrale Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Bauwesen in Sachsen verwendet werden. Dazu gehören unter anderem Definitionen für Bauwerke, Grundstücke und andere relevante Begriffe, die für das Verständnis der Bauordnung und deren Anwendung wichtig sind. Für die genauen Formulierungen und Details ist es empfehlenswert, die aktuelle Fassung der sächsischen Bauordnung direkt zu konsultieren.

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