Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Vor einer WEG-Versammlung (Wohnungseigentümerversammlung) gibt es einige wichtige Schritte, die du beachten solltest: 1. **Einladung prüfen**: Stelle sicher, dass du rechtzeitig eine Einladung zur Versammlung erhalten hast. Diese sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin verschickt werden. 2. **Tagesordnung studieren**: Überprüfe die Tagesordnung, die in der Einladung enthalten ist. Sie gibt an, welche Themen besprochen werden. 3. **Unterlagen sichten**: Informiere dich über die relevanten Unterlagen, wie Protokolle der letzten Versammlung, Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplan. Diese sind oft entscheidend für die Diskussionen. 4. **Fragen und Anträge vorbereiten**: Überlege dir, welche Fragen du hast oder welche Anträge du stellen möchtest. Es kann hilfreich sein, diese schriftlich festzuhalten. 5. **Vertretung organisieren**: Falls du selbst nicht teilnehmen kannst, kannst du einen anderen Wohnungseigentümer bevollmächtigen, dich zu vertreten. Achte darauf, die Vollmacht rechtzeitig auszustellen. 6. **Informieren**: Wenn möglich, sprich im Vorfeld mit anderen Eigentümern über die Themen der Versammlung, um Meinungen und Unterstützung zu sammeln. 7. **Rechtliche Grundlagen kennen**: Mach dich mit den relevanten rechtlichen Grundlagen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vertraut, um deine Rechte und Pflichten zu verstehen. Diese Schritte helfen dir, gut vorbereitet zur WEG-Versammlung zu gehen und aktiv an den Diskussionen teilzunehmen.
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Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]