Die Verjährungsfrist für Betriebskostenabrechnungen im Gewerbemietbereich beträgt in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung fällig wurde. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen verlichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen zu beachten, da diese die Frist beeinflussen können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.