Wie lange ist die Verjährungsfrist für Betriebskostenabrechnungen im Gewerbemietbereich?

Antwort

Die Verjährungsfrist für Betriebskostenabrechnungen im Gewerbemietbereich beträgt in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung fällig wurde. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen verlichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen zu beachten, da diese die Frist beeinflussen können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Gründe für eine Betriebskostenerhöhung

Es gibt mehrere Gründe, die zu einer Erhöhung der Betriebskosten führen können: 1. **Steigende Energiekosten**: Erhöhungen der Preise für Strom, Gas oder Wasser kön... [mehr]

Unterschied formeller und formaler Fehler in der Betriebskostenabrechnung?

In der Betriebskostenabrechnung gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen formellen und formalen Fehlern: 1. **Formelle Fehler**: Diese beziehen sich auf die äußere Form der Abrechnung.... [mehr]