Die Verjährungsfrist für Betriebskostenabrechnungen im Gewerbemietbereich beträgt in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung fällig... [mehr]
Die Verjährungsfrist für Betriebskostenabrechnungen im Gewerbemietbereich beträgt in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung fällig... [mehr]