Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Nein, eine Teilungserklärung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (G) kann nicht mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Teilungserklärung wird vom Eigentümer des Grundstücks erstellt und beim Grundbuchamt eingereicht. Änderungen an der Teilungserklärung erfordern in der Regel die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, da sie grundlegende Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft regelt.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]