Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Nein, eine Teilungserklärung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (G) kann nicht mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Teilungserklärung wird vom Eigentümer des Grundstücks erstellt und beim Grundbuchamt eingereicht. Änderungen an der Teilungserklärung erfordern in der Regel die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, da sie grundlegende Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft regelt.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]