In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]
Nein, eine Teilungserklärung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (G) kann nicht mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Teilungserklärung wird vom Eigentümer des Grundstücks erstellt und beim Grundbuchamt eingereicht. Änderungen an der Teilungserklärung erfordern in der Regel die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, da sie grundlegende Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft regelt.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es grundsätzlich sehr schwierig, einen Eigentümer gegen seinen Willen aus der Gemeinschaft zu entfernen. Das Wohnungseigentumsgesetz (W... [mehr]